Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Alpakas vom Piwitshof – Dein Ort für Begegnung

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieterin

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

Alpakas vom Piwitshof
Inhaberin: Tanja Seising
Vogelsang 8
32469 Petershagen

– nachfolgend „Anbieterin“ genannt –

und ihren Kundinnen und Kunden über die von der Anbieterin angebotenen Leistungen.

  1. Zu den Leistungen gehören insbesondere Alpaka-Wanderungen, Auszeiten und Begegnungsangebote mit Alpakas, Familien-Auszeiten, Veranstaltungen und Workshops, Kurse, Kindergeburtstage, private Gruppenveranstaltungen sowie Angebote für Unternehmen und Teams.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in einzelnen Bestimmungen keine abweichende Regelung getroffen wird.

  3. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  4. Die Vermietung der Ferienwohnung ist nicht Gegenstand dieser AGB. Hierfür gelten gesonderte Buchungs- und Stornobedingungen.

§ 2 Buchungsanfrage und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Angebote auf der Website von Alpakas vom Piwitshof stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

  2. Interessierte Personen können insbesondere über das Kontaktformular auf der Website, per E-Mail oder telefonisch eine Buchungsanfrage stellen. Eine solche Anfrage führt noch nicht automatisch zu einem Vertragsschluss.

  3. Nach Eingang der Anfrage prüft die Anbieterin die Verfügbarkeit des gewünschten Termins sowie gegebenenfalls weitere Voraussetzungen für die Durchführung des Angebots.

  4. Buchungsanfragen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  5. Ist das gewünschte Angebot verfügbar, erhält der Kunde eine entsprechende Rückmeldung sowie eine Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung mit den für die Buchung maßgeblichen Angaben.

  6. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, kommt der Vertrag mit Annahme des von der Anbieterin unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande. Die vollständige Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages gilt als Annahme des Angebots.

  7. Nach Eingang der vollständigen Zahlung erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung per E-Mail.

  8. Ein angefragter Termin oder Veranstaltungsplatz kann bis zum Zahlungseingang vorläufig berücksichtigt bzw. reserviert werden. Aus der Buchungsanfrage allein entsteht jedoch kein Anspruch darauf, dass der Termin oder Veranstaltungsplatz für einen bestimmten Zeitraum freigehalten wird.

  9. Für individuell vereinbarte Leistungen, insbesondere Firmenveranstaltungen, Gruppenangebote, private Feiern oder Kindergeburtstage, können abweichende Vereinbarungen zum Vertragsschluss getroffen werden. Maßgeblich sind dann die individuell getroffenen Vereinbarungen bzw. das entsprechende Angebot.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die für das jeweilige Angebot vereinbarten Preise. Maßgeblich ist der in der Rechnung oder im individuellen Angebot ausgewiesene Gesamtpreis.

  2. Alpakas vom Piwitshof wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Umsatzsteuer wird im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht gesondert ausgewiesen.

  3. Sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag mit Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

  4. Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Konto oder über eine andere ausdrücklich vereinbarte Zahlungsart.

  5. Nach vollständigem Zahlungseingang erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung per E-Mail.

  6. Ist 14 Tage nach Rechnungsstellung noch kein Zahlungseingang erfolgt, kann die Anbieterin an die ausstehende Zahlung erinnern.

  7. Für individuell vereinbarte Leistungen können abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Diese ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Rechnung oder einer individuellen Vereinbarung.

§ 4 Gutscheine

  1. Gutscheine können über die Website, per E-Mail oder nach individueller Absprache angefragt werden. Das Absenden einer Gutscheinanfrage über die Website stellt noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar.

  2. Nach Eingang der Anfrage erhält der Kunde, sofern der gewünschte Gutschein angeboten werden kann, eine Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kommt der Vertrag über den Gutschein durch die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrages zustande.

  3. Nach Zahlungseingang wird der Gutschein erstellt und dem Kunden wie vereinbart zugesandt oder zur Abholung bereitgestellt.

  4. Gutscheine werden grundsätzlich für ein konkret bezeichnetes Angebot von Alpakas vom Piwitshof ausgestellt. Individuell vereinbarte Wertgutscheine können im Einzelfall ebenfalls ausgestellt werden.

  5. Ein Gutschein für ein konkret bezeichnetes Angebot berechtigt während seiner Gültigkeit zur Inanspruchnahme der auf dem Gutschein genannten Leistung, auch wenn diese später nicht mehr regelmäßig angeboten wird. Eine zwischenzeitliche Preiserhöhung führt bei einem solchen Gutschein grundsätzlich nicht zu einer Nachzahlungspflicht. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Leistung tatsächlich noch durchgeführt werden kann.

  6. Bei einem individuell vereinbarten Wertgutschein wird der auf dem Gutschein ausgewiesene Geldbetrag auf die gebuchte Leistung angerechnet. Übersteigt der Preis der gewählten Leistung den Gutscheinwert, ist der Differenzbetrag zu zahlen.

  7. Die Einlösung eines Gutscheins erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der Verfügbarkeit sowie der für das jeweilige Angebot geltenden Teilnahmevoraussetzungen.

  8. Aus einem Gutschein ergibt sich kein Anspruch auf einen bestimmten Wunschtermin.

  9. Für die Gültigkeit und Verjährung von Gutscheinen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern auf dem Gutschein oder im Rahmen einer individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes wirksam vereinbart wurde.

  10. Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers bleibt unberührt.

§ 5 Teilnahmevoraussetzungen

  1. Für einzelne Angebote können besondere Teilnahmevoraussetzungen gelten, insbesondere hinsichtlich Alter, körperlicher Voraussetzungen, Kleidung und Schuhwerk. Maßgeblich sind die beim jeweiligen Angebot angegebenen Bedingungen und die vorab mitgeteilten Hinweise.

  2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den Sicherheits- und Verhaltensanweisungen der Anbieterin bzw. der von ihr eingesetzten Betreuungspersonen Folge zu leisten.

  3. Für Aktivitäten im Außenbereich wird dem Wetter und dem jeweiligen Angebot angepasste Kleidung sowie festes, geeignetes Schuhwerk empfohlen. Soweit bestimmte Kleidung oder Ausrüstung aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, wird hierauf vor der Veranstaltung hingewiesen.

  4. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich einzuschätzen, ob sie den körperlichen Anforderungen des gebuchten Angebots gewachsen sind. Bestehen gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen, die für eine sichere Teilnahme von Bedeutung sein können, sollte die Anbieterin vor Beginn des Angebots darüber informiert werden.

  5. Hunde dürfen zu Angeboten und Veranstaltungen mit den Alpakas nicht mitgebracht werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 6 Kinder und Jugendliche

  1. Für Kinder und Jugendliche gelten die beim jeweiligen Angebot angegebenen Alters- und Teilnahmevoraussetzungen.

  2. Ist die Teilnahme oder das Führen eines Alpakas nur gemeinsam mit einer erwachsenen Person gestattet, muss während des betreffenden Angebots eine verantwortliche erwachsene Begleitperson anwesend sein.

  3. Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbleibt grundsätzlich bei den Eltern, Erziehungsberechtigten oder den von ihnen mit der Aufsicht beauftragten Personen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  4. Bei Kindergeburtstagen, Gruppenveranstaltungen und vergleichbaren Angeboten werden Anforderungen an Begleit- und Aufsichtspersonen individuell vereinbart.

  5. Die Anbieterin kann die Teilnahme eines Kindes oder Jugendlichen ablehnen oder einschränken, wenn die für das Angebot geltenden Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

§ 7 Umgang mit den Alpakas und Tierwohl

  1. Bei allen Angeboten stehen der respektvolle Umgang mit den Tieren sowie deren Wohl und Sicherheit im Vordergrund.

  2. Alpakas sind Lebewesen mit individuellem Verhalten und eigenen Bedürfnissen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Verhalten eines Tieres, unmittelbaren Körperkontakt oder darauf, ein bestimmtes Alpaka zu führen oder mit ihm zu interagieren, besteht nicht.

  3. Den Anweisungen zum Umgang mit den Tieren ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für das Annähern, Berühren, Führen und Füttern.

  4. Das eigenständige Füttern der Alpakas ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.

  5. Die Anbieterin ist berechtigt, einzelne Aktivitäten mit den Tieren anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn dies aufgrund des Verhaltens oder Wohlbefindens der Tiere, der Witterung oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

  6. Gefährdet eine Person trotz entsprechender Hinweise die Sicherheit oder das Wohl der Tiere, anderer Personen oder sich selbst oder missachtet sie wiederholt Anweisungen, kann sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

  7. Gesetzliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.

§ 8 Durchführung, Wetter und Änderungen

  1. Die Angebote finden überwiegend im Freien und in unmittelbarer Nähe zu den Tieren statt. Wetterbedingte Einflüsse gehören daher grundsätzlich zum Charakter der Angebote.

  2. Bei ungeeigneter Witterung kann der Ablauf angepasst und können einzelne Bestandteile verändert oder – soweit für das Angebot sinnvoll – in einen geschützten Bereich bzw. Stallbereich verlegt werden.

  3. Anpassungen können insbesondere bei großer Hitze, starkem Regen, Sturm, Gewitter, Glätte oder anderen Bedingungen erforderlich werden, die eine sichere oder tiergerechte Durchführung beeinträchtigen.

  4. Programmbestandteile mit Tierkontakt können außerdem angepasst, verkürzt oder entfallen, wenn dies aufgrund des aktuellen Verhaltens, Gesundheitszustands oder Wohlbefindens der Tiere erforderlich ist.

  5. Zumutbare Änderungen, die den Gesamtcharakter und den wesentlichen Inhalt des gebuchten Angebots nicht verändern, führen nicht allein zu einem Anspruch auf vollständige Erstattung des Teilnahmeentgelts. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

  6. Ob und in welcher Form ein Angebot unter Berücksichtigung von Wetter, Sicherheit und Tierwohl durchgeführt werden kann, wird anhand der konkreten Situation entschieden.

§ 9 Absage durch Alpakas vom Piwitshof

  1. Kann ein Angebot nicht sicher, verantwortungsvoll oder tiergerecht durchgeführt werden, kann die Anbieterin den Termin absagen.

  2. Gründe hierfür können insbesondere extreme oder gefährliche Witterungsverhältnisse, Erkrankung oder Verletzung eines für die Durchführung erforderlichen Tieres, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare betriebliche Umstände sowie Krankheit oder persönlicher Ausfall der Anbieterin sein.

  3. Betroffene Kundinnen und Kunden werden so früh wie unter den jeweiligen Umständen möglich informiert.

  4. Im Falle einer vollständigen Absage wird nach Möglichkeit zunächst ein Ersatztermin angeboten.

  5. Kann kein für beide Seiten geeigneter Ersatztermin vereinbart werden, wird das für die ausgefallene Leistung bereits gezahlte Entgelt erstattet.

  6. Weitergehende zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 10 Stornierung und Umbuchung durch Kundinnen und Kunden

Veranstaltungen, Kurse und Workshops mit festen Terminen

  1. Bei einer Stornierung eines einzeln gebuchten Veranstaltungstermins bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der bereits gezahlte Teilnahmebeitrag erstattet.

  2. Bei einer späteren Stornierung ist eine Erstattung grundsätzlich nicht vorgesehen. Es kann jedoch nach vorheriger Mitteilung eine geeignete Ersatzperson benannt werden, sofern diese die Voraussetzungen des jeweiligen Angebots erfüllt.

Mehrfach- und 5er-Tickets

  1. Werden mehrere festgelegte Veranstaltungstermine gemeinsam als Mehrfach- oder 5er-Ticket gebucht, gilt die Buchung für die jeweils angegebenen Termine.

  2. Kann ein einzelner Termin aus einem Mehrfach- oder 5er-Ticket nicht wahrgenommen werden, verfällt dieser Termin. Eine Übertragung auf einen anderen Termin oder eine anteilige Erstattung des Ticketpreises ist nicht vorgesehen.

  3. Wird das gesamte Mehrfach- oder 5er-Ticket bis spätestens 14 Tage vor Beginn des ersten enthaltenen Veranstaltungstermins storniert, wird der bereits gezahlte Ticketpreis erstattet. Bei einer späteren Stornierung des gesamten Tickets ist eine Erstattung grundsätzlich nicht vorgesehen.

  4. Für einen einzelnen verhinderten Termin kann nach vorheriger Mitteilung eine geeignete Ersatzperson benannt werden, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen des jeweiligen Angebots erfüllt.

Kindergeburtstage und private Veranstaltungen

  1. Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, soll nach Möglichkeit zunächst einmalig auf einen anderen verfügbaren Termin umgebucht werden.

  2. Ist eine Umbuchung nicht gewünscht und wird die Veranstaltung vollständig storniert, ist eine Stornierung bis einschließlich 14 Tage vor dem Termin kostenfrei.

  3. Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin können 50 % des vereinbarten Gesamtpreises als pauschalierter Schadensersatz berechnet werden.

  4. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage können 80 % des vereinbarten Gesamtpreises als pauschalierter Schadensersatz berechnet werden.

  5. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anbieterin kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Firmen-, Team- und individuell vereinbarte Gruppenveranstaltungen

  1. Für diese Angebote können gesonderte Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen vereinbart werden. Diese werden vor Vertragsschluss mitgeteilt und gehen den allgemeinen Stornierungsregelungen vor.

Allgemeines

  1. Maßgeblich für die Einhaltung einer Stornierungsfrist ist der Eingang der Stornierungsmitteilung bei der Anbieterin.

  2. Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht sowie sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 11 Verspätung und Nichterscheinen

  1. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, rechtzeitig zum vereinbarten Beginn zu erscheinen.

  2. Bei einer Verspätung ist die Anbieterin möglichst frühzeitig zu informieren.

  3. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch darauf, dass das Angebot über die ursprünglich vereinbarte Endzeit hinaus verlängert wird.

  4. Soweit organisatorisch möglich, kann die Teilnahme für die verbleibende Dauer erfolgen. Kann dies aus organisatorischen Gründen, Sicherheitsgründen oder mit Rücksicht auf das Tierwohl nicht sinnvoll ermöglicht werden, besteht kein Anspruch darauf, dass der Ablauf für andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterbrochen oder wesentlich verändert wird.

  5. Bei Nichterscheinen gelten die für das jeweilige Angebot vereinbarten Stornierungsbedingungen.

§ 12 Haftung

  1. Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

  4. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass es sich bei Alpakas um lebende Tiere handelt, deren Verhalten trotz sorgfältiger Betreuung nicht in jeder Situation vollständig vorhersehbar ist. Die erteilten Sicherheits- und Verhaltensanweisungen sind zu beachten.

  5. Soweit eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, bleibt sie von diesen Bestimmungen unberührt.

  6. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

§ 13 Foto- und Videoaufnahmen

  1. Im Rahmen einzelner Angebote können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.

  2. Soweit Teilnehmerinnen oder Teilnehmer erkennbar abgebildet werden und hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt die Verwendung der Aufnahmen nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung.

  3. Die Einwilligung ist freiwillig. Die Teilnahme an einem Angebot ist nicht davon abhängig, dass einer Verwendung von Foto- oder Videoaufnahmen zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken zugestimmt wird.

  4. Bei Minderjährigen werden erforderliche Einwilligungen durch die hierzu berechtigten Personen eingeholt.

  5. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls der jeweiligen Einwilligungserklärung.

§ 14 Widerrufsrecht

  1. Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

  2. Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

  3. Dies kann insbesondere konkret terminierte Alpaka-Wanderungen, Auszeiten, Veranstaltungen, Workshops, Kindergeburtstage und vergleichbare Freizeitangebote betreffen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  4. Bei Gutscheinen, die im Fernabsatz ohne bereits festgelegten Termin oder Zeitraum erworben werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten in diesen Fällen die gesetzlich erforderlichen Informationen zum Widerrufsrecht.

  5. Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht wird durch die Stornierungs- und Umbuchungsregelungen dieser AGB nicht eingeschränkt.

§ 15 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Alpakas vom Piwitshof.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.

  2. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen grundsätzlich wirksam. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.